Anmeldung zur Hundesteuer
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Herdorf ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bei der Stadt Herdorf oder der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf zur Hundesteuer anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Für die Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um die unten stehende Angaben.
Bitte beachten Sie, dass die Daten per E-Mail unverschlüsselt über das Internet übertragen werden und es daher nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte unberechtigt diese Daten einsehen können.