Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss
Wegen der Durchführung von Vorbereitungskursen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses bitten wir bei unseren Nachbarvolkshochschulen nachzufragen. > Kontaktadressen siehe vor <
Im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente ist ab dem 01.01.2009 ein Rechtsanspruch auf den
nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses bzw. eines
gleichwertigen Schulabschlusses eingeführt worden. Dies erfolgt
einerseits im Rahmen Berufsvorbereitender Maßnahmen und andererseits im
Rahmen der Förderung von beruflicher Weiterbildung. Wir empfehlen,
dieserhalb Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen. Informationen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu diesem Thema können auch im
Internet unter
„www.arbeitsagentur.de“ abgefragt werden.