Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Herdorf

Teilnahme an vhs-Veranstaltungen

Die Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Vorträge, Fahrten etc.) der Volkshochschule Herdorf e. V. sind für jedermann offen.


Anmeldungen

Bitte melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch 7 Tage vor Beginn, zu den Veranstaltungen bei der Geschäftsstelle an, sofern im Programm keine andere Regelung enthalten ist.

Bei Kursen mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Kurse kommen in der Regel nur bei Einschreibung von mindestens 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zustande. Auf Wunsch werden auch Kurse mit geringerer Teilnehmerzahl durchgeführt, jedoch erhöht sich die Kursgebühr entsprechend.

Die Anmeldungen werden ca. 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bestätigt. Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, werden Sie rechtzeitig informiert.

Sofern Sie an einer Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen können, bitten wir um Benachrichtigung spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn.


Kursgebühren

Die Höhe der Kursgebühren entnehmen Sie bitte dem Programm.

Die Kursgebühr ist generell unter Angabe der Kurs-Nr. auf eines der angegebenen Konten der vhs Herdorf zu überweisen. Die Gebühr wird mit Bestätigung der Anmeldung fällig.

Karten für Einzelveranstaltungen sind an der Abendkasse erhältlich. 

Durch das Versäumen einzelner Stunden oder das Abbrechen des Besuches entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Gebühren oder auf Erlass rückständiger Gebühren.

Auch der einmalige Besuch eines Kurses / eines Seminars verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr.


Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.


Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


Unterrichtsfreie Zeiten

Die unterrichtsfreien Zeiten sind ähnlich der des öffentlichen Schulwesens geregelt. Ausnahmeregelungen können u. U. für Gymnastikkurse oder Ferienkurse gelten.


Haftung

Die Volkshochschule haftet nicht für Schäden jedwelcher Art, die im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen entstehen.

Dies gilt auch für Studienreisen, Studienfahrten, Musikreisen usw.. Für die Beförderung der Teilnehmer haften die jeweilige Verkehrsunternehmen gemäß den eigenen und gesetzlichen Bestimmungen.

Das Parken auf den Schulhöfen bzw. vor den Unterrichtsgebäuden geschieht auf eigene Gefahr.


Hausordnungen

Die Volkshochschule benutzt für ihre Veranstaltungen regelmäßig Gebäude und Einrichtungen Dritter. Es wird erwartet, dass die Gebäude und Einrichtungsgegenstände, die zum Kurs gehören, pfleglich behandelt werden. Die entsprechenden Hausordnungen sind zu beachten.

In allen Gebäuden gilt Rauchverbot. Die Schulen sind ab 22:00 Uhr geschlossen.