Flächennutzungsplan
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen darzustellen, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde ergibt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Herdorf wurde am 3. November 1993 vom Stadtrat verabschiedet und am 22. Dezember 1994 von der Kreisverwaltung Altenkirchen genehmigt.