Letzte Stadtratssitzung am 18.12.2024

Übergabe der Petition an Stadtbürgermeister Uwe Geisinger und die Beigeordneten.

Am 18. Dezember 2024 fand die letzte Stadtratssitzung des Jahres in Herdorf statt. Die öffentliche Sitzung begann um 18:30 Uhr im Rathaussaal der Stadt Herdorf und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger verfolgten den öffentlichen Teil der Sitzung. Zu Beginn berichtete die Verwaltung über die Umsetzung der Beschlüsse aus der Sitzung vom 9. Oktober 2024. Es wurde über abgeschlossene Projekte und die aktuell laufenden Maßnahmen informiert.

An Punkt 3. erfolgte dann die Übergabe der Petition „Flexible Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Herdorf“. Stadtbürgermeister Uwe Geisinger und die Beigeordneten der Stadt Herdorf, Sabine Steinau und Stephan Romschinski, nahmen diese dankend entgegen und sicherten den Initiatorinnen zu, diese entsprechend zu prüfen und zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Ausschüsse weiterzugeben. „Flexibilität wird heutzutage im Berufsleben ganz großgeschrieben. Da der normale Familienalltag auch immer mehr von Flexibilität geprägt ist und die Tagesplanung sehr stark an die Schul- und Freizeitaktivitäten der Kinder gekoppelt ist, ist die konstruktive Forderung nach einer flexiblen Schulzeitenlösung verständlich, um den Familienalltag zu entlasten. Zu unserer Aufgabe gehört hier natürlich, die finanzielle Machbarkeit und die Umsetzung im Schulalltag an der Grundschule Herdorf zu prüfen. Wenn dies geschehen ist, werden wir uns mit den Initiatorinnen wieder zusammensetzen.“  sagte der Stadtbürgermeister abschließend.

Im Anschluss an die Übergabe der Petition, stand die die Wahl zum Schulträger-Ausschuss auf der Tagesordnung. Hier wurden die Lehrervertreter (Stefanie Göldner und die Stellvertreterin Christin Köhler, beide Herdorf) und die Elternvertreter (Fabienne Weis, Herdorf-Dermbach und Stellvertreterin Jennifer Thönelt, Herdorf) einstimmig gewählt.

Zudem wurde eine Änderung der zweiten Eingliederungsvereinbarung zwischen Herdorf und der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf beschlossen.

Der Erlass einer neuen Hebesatzung für die Realsteuern war der letzte Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils. Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) bleibt auf 400 v. H., für Grundstücke (Grundsteuer B) wurde auf 666 v. H. erhöht. Mit der Anpassung der Steuersätze strebt die Stadt eine Aufkommensneutralität an, ohne die Interessen der Bürger aus den Augen zu verlieren. Sobald gesetzliche Änderungen eintreten, beabsichtigt der Stadtrat die Hebesätze mit der Haushaltssatzung 2025 anzupassen.

Die letzte Stadtratssitzung 2024 war somit geprägt von richtungsweisenden Beschlüssen, die schon einen kleinen Ausblick auf die künftigen Herausforderungen der Stadt Herdorf im Jahr 2025 geben.